Eine Teilzeitstelle während der Arbeitslosigkeit wirft praktische Fragen auf: Wem meldest du sie, wie suchst du weiter und welche Unterlagen braucht die Arbeitslosenkasse? Ein bestimmtes Pensum allein beantwortet diese Fragen nicht.
Die Tätigkeit frühzeitig melden
Melde RAV und Arbeitslosenkasse jede Arbeit während des Leistungsbezugs frühzeitig. Teile Beginn, Pensum und vereinbarte Entlöhnung mit und kläre den Einreichungsweg. Die SECO-FAQ erläutert Pflichten und Zwischenverdienst.
Gehe nicht davon aus, dass eine Meldung an eine Stelle automatisch alle nötigen Angaben an die andere übermittelt. Frage nach und bewahre die Bestätigung auf.
Die weitere Stellensuche vereinbaren
Eine Teilzeitstelle beendet die Stellensuche nicht automatisch. Besprich mit dem RAV, welche Stellen und Pensen du suchen sollst und welche Nachweise verlangt werden. Eine allgemeine Pflicht, jedes Teilzeitpensum stets auf 100 Prozent zu ergänzen, lässt sich daraus nicht ableiten.
Fiktives Beispiel: Du beginnst eine Stelle mit 40 Prozent. Notiere die vereinbarten Arbeitszeiten und frage, wie sich diese auf deine Erreichbarkeit, die gesuchten Pensen und die vereinbarten Arbeitsbemühungen auswirken. Das Beispiel legt weder eine Bewerbungsquote noch einen Leistungsanspruch fest.
Die Berechnung ermöglichen
Die Arbeitslosenkasse prüft, ob Zwischenverdienst und ein Anspruch auf Kompensationszahlungen vorliegen. Reiche die verlangten Angaben und Belege ein. Die aktuelle Bescheinigung über Zwischenverdienst findest du bei den ALE-Formularen, Formular 10018.
Fehlende Unterlagen können die Berechnung und Auszahlung verzögern. Frage den Arbeitgeber rechtzeitig nach der Bescheinigung und informiere die Kasse über offene Belege. Ein selbst erstelltes ZIP ersetzt kein verlangtes Formular.
Dein Drei-Punkte-Check
- Sind Beginn, Pensum und Entlöhnung den zuständigen Stellen bekannt?
- Hast du die weitere Stellensuche und die Nachweise mit dem RAV geklärt?
- Sind verlangte Unterlagen eingereicht oder offene Belege gemeldet?


